Rechtsprechung
   BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,3331
BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68 (https://dejure.org/1969,3331)
BSG, Entscheidung vom 11.03.1969 - 4 RJ 107/68 (https://dejure.org/1969,3331)
BSG, Entscheidung vom 11. März 1969 - 4 RJ 107/68 (https://dejure.org/1969,3331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,3331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Sozialhilfeträgers aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch - Übernahme des Unmittelbarkeitsgedankens auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - Unmittelbarer Rückgriff auf die Bundesanstalt hinsichtlich übergeleiteter Rentenansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.09.1965 - 1 RA 285/62

    Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Überleitung eines Rentenanspruchs - Ansprüche

    Auszug aus BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68
    Dem in BSG 24, 16 veröffentlichen Urteil entnimmt die Bundesanstalt die Richtlinie, daß der Sozialhilfeträger bei einer Rentennachzahlung nur das zurückzuerhalten habe, was er bei sofortiger Gewährung der Rente nicht hätte aufzuwenden brauchen.

    In dem in BSG 24, 16 veröffentlichten Urteil ist der 1. Senat des BSG in einem Rechtsstreit, in dem es um den Widerstreit der Ansprüche aus § 1531 RVO und § 186 AVAVG ging, von einer Rechtsansicht ausgegangen, die mit der hier zugrunde gelegte Rechtsauffassung nicht übereinstimmt.

  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68
    Danach hat derjenige, auf dessen Kosten eine Leistung ohne rechtlichen Grund bewirkt worden ist, gegen den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des aufgewendeten Betrages (BSG 16, 151, 156; BSG in Breithaupt'sche Sammlung 1963, 239).
  • BSG, 27.11.1962 - 3 RK 37/60

    Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für Sprachlehrer einer privaten

    Auszug aus BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68
    Die Bundesanstalt war auch als "einfach" Beigeladene befugt, selbständig innerhalb der Anträge der anderen Beteiligten die Revision einzulegen (BSG 18, 131, 132).
  • BSG, 03.11.1961 - 1 RA 176/58
    Auszug aus BSG, 11.03.1969 - 4 RJ 107/68
    Dafür genügte es, daß ein entgegenstehender Wille der Klägerin nicht ersichtlich geworden war (BSG 15, 197, 202).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 65/92
    Einem Erstattungsanspruch nach @ 104 Abs. 1 Satz 4 iVm Satz 1 SGB X steht auch nicht entgegen, daß die monatlichen Rentenbeträge gemäß 5 1297 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVG) (ab 1. Januar 1992: EUR 118 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - l im voraus, dh noch vor Anspruchsreife, zu zahlen sind; so wie künftige Forderungen gepfändet werden können, kann auch die im voraus zu zahlende Rente zugunsten des erstattungsberechtigten Sozialhilfeträgers "verstrickt" sein (so auch in anderem Zusammenhang BSGE 33, 1, 3 ; vgl dazu ferner BSGE 21, 157, 161 = 3028 Nr. 12 zu 5 1531 RVG; BSGE 29, 164, 166 = SozR Nr. 23 zu & 1531.
  • BSG, 23.04.1975 - 9 RV 136/74

    Träger der Lastenausgleichsverwaltung - Land als Träger der Kriegsopferversorgung

    Nach einem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Grundsatz kann eine Verwaltung eine ohne rechtlichen Grund erbrachte Ersatz- oder Erstattungsleistung von dem Verwaltungsträger der sie erhalten hat, zurückfordern (vgl BSG 1962-01-30 2 RU 219/59 = BSGE 16, 151; BSG 1968-12-11 10 RV 606/65 = BSGE 29, 44; BSG 1969-03-11 4 RJ 107/68 = BSGE 29, 164; BSG 1969-05-22 4 RJ 315/68 = BSGE 29, 249).
  • BSG, 23.06.1971 - 4 RJ 201/71
    zu 2) für April 1966 bis Dezember 1966 (mit Ausnahme der Differenz im Juni 1966) gehen dem Anspruch der Klägerin allerdings vor° Wie der Senat schon bisher entschieden hat, wird der Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers aus 5 1531 RVG nicht dadurch beeinträchtigt, daß nach seiner Entstehung der Rentenanspruch nach % 25 Abs° 1 Satz 1 BKGGauf die Kindergeldkasse übergeleitet wird (BSG 29, 164)° Hieran wird festgehalten (vgl° auch SozR Nr" 5 zu % 8 BKGG; Urteil des erkennenden Senats vom 250 Mai 1971 - 4 RJ 467/69)° Ähnliche Überlegungen gelten für den Anspruch der See-Krankenkasse° Für die Monate November'l965 bis Dezember 1966 {mit der genannten Einschränkung) war die Rentennaohzahlung zugunsten der See-Krankenkasse und des Beigeladenen zu 2) mit Beschlag belegt" bevor eine Verstrickung durch die Überleitungsanzeige der Klägerin eintrat° Im Januar 1967 konnte sich die Überleitungsanzeige der Klägerin dagegen auswirkeno- Die Ansprüche der Klägerin und des Beigeladenen zu 2) bestanden gleichzeitig nebeneinander° Unter dem Gesichtspunkt 5.
  • BSG, 23.06.1971 - 4 RJ 205/71
    Für diese Rückforderung haftet der Anspruch auf die Kinderzuschüsse aus der Rentenversicherung nach Maßgabe des @ 25 Abs° 1 BKGG aF° Hieraus folgt die Berechtigung der Klageforderungo Dabei ist es im Streitfalle nicht einmal erheblich" in welchem Rangverhältnis die Ersatzforderungen der Krankenkasse und der Kindergeldkasse zueinander stehen (hierzu; BSG 29, 164; SozR Nr" 5 zu ..5.
  • BSG, 25.05.1971 - 4 RJ 465/69
    Die Beklagte und die Beigeladene zu 1) sind verpflichtet, der Klägerin 825,-- DM zu zahlen° Die Beklagte hätte die für die Monate April 1967 bis März 1968 aufgelaufenen Renten-w beträge in vollem Umfange der Klägerin überweisen müssen° Dadurch, daß sie den Teilhetrag von 825,-- DM der Beigeladenen zu 1) überließ, wurde sie von dieser Verpflichtung nicht frei° Andererseits hat die Beigeladene zu 1) den genannten Betrag zu Lasten der Klägerin ohne Rechtsgrund erhalten (öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch)° Der Ersatzanspruch eines Sozialhilfeträgers aus 5 1551 RVO wird, wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BSG 29, 164), nicht dadurch beeinträchtigt, daß nach seiner 4 -.
  • BSG, 20.03.1969 - 3 RK 108/67
    5 185 Abs" } RVO und 5 71b BVG sind ihrer Gestaltung nach gleichartige Überleitungsvorschriften° Ihre Wir- -kungen treten ohne eine Überleitungsanzeige ein, sie stehen also nicht in einem Verhältnis von gesetzlichem Forderungsübergang zur Uberleitungsanzeige (vgl° BSG 24, 16 und Urteil vom 11" März 1969 - 4 RJ 107/68 -)" Schon das Reichsversicherungsamt (RVA) hat in der Grundsätzlichen Entscheidung 2118 vom 18° September 1915 (AN 1915, 772) ausgesprochen, die frühere Anmeldung des Ersatzanspruchs eines Armenverbandes sei"beim Vorliegen eines weiteren Ersatzanspruchs eines anderen Armenverbandes für denselben Zeitraum jedenfalls dann ohne Einfluß auf den Rang des Forderungsübergangs, wenn beide Ersatzansprüche angemeldet seien, bevor die Rentenüberweisung erfolgt und der sich hieran anschließende Ersatz" streit entschieden sei° Die Ersatzansprüche der beiden Verbände seien also gleichberechtigt° Träfen aber mehrere gleichberechtigte Ersatzansprüche von Armenverbänden auf die zusammen, diese.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht